Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter
HRB4794 eingetragenen SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH,
Provinzialstr. 104, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Walter Blumberg, Holzrichterweg 15
d, 44229 Dortmund
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO)
werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.08.2025 bei dem
Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Kischko, Erinstraße
13, 44575 Castrop-Rauxel schriftlich anzumelden. Der Anmeldung
sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in
Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und
der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang
hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu
bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr.
3.205 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen
Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der
dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch,
mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
259 IN 84/19
Amtsgericht Dortmund, 14.07.2025