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SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH
Adresse:   Provinzialstr. 104
44388 Dortmund
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 231 6990500
Fax: +49 231 69905018
E-Mail: info@sanilux.de
Web: www.sanilux.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2402.HRB4794
Amtsgericht: Dortmund
HR-Nummer: HRB 4794

Firmendaten:

Gründung: 03.03.2004 (Neueintragung)
Kapital:   51.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren

Firmenzweck:

  der Handel mit Bedarfsgegenständen für sanitäre Anlagen. Die Gesellschaft kann weitere mit diesem Geschäftszweök zusammenhängende Aufgaben übernehmen. Sie kann auch Bedarfsartikel für Heizungsanlagen, Saunen- und Kücheneinrichtungen vertreiben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Schlagwörter:   Vertrieb Bedarfsartikel sanitäre Anlagen Bedarfsgegenstände Handel

NACE-Branchencodes:

47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Provinzialstr. 104 44388 Dortmund, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 03.03.2004 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.01.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Handel mit Bedarfsgegenständen für sanitäre Anlagen. Die Gesellschaft kann weitere mit diesem Geschäftszweök zusammenhängende Aufgaben übernehmen. Sie kann auch Bedarfsartikel für Heizungsanlagen, Saunen- und Kücheneinrichtungen vertreiben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 84/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB4794 eingetragenen SANILUX Sanitär-Bedarfs-GmbH, Provinzialstr. 104, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Blumberg, Holzrichterweg 15 d, 44229 Dortmund


wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Kischko, Erinstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

259 IN 84/19
Amtsgericht Dortmund, 14.07.2025
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