Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der BEST Bildungs GmbH, Europaring 45,
37284 Waldkappel (AG Eschwege, HRB 1826), vertr. d.: Bernd Stelzer,
(Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 22.01.2024 mangels Masse abgewiesen worden,
§ 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege,
Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der
Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist
für den Beginn der Frist das frühere Ereignis
maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die
Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs
Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft
erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o.
g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Eschwege eingelegt werden,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt.
Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Eschwege an. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 22.01.2024