Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
74 IN 89/23 GOE: In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bedachung
Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG
Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann,
(Geschäftsführer), ist am 08.09.2023 um 12:00 Uhr
folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt
Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.:
0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail:
h.jung@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO
wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragsgegnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es
wird der Antragsgegnerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung
des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines
Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten,
Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die
Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für
die Antragsgegnerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21
Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen
werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche
Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses
erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragsgegnerin.
Amtsgericht Göttingen, 08.09.2023