Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
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In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: |
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Neueintragungen |
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09.11.2020 |
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HRA 57894 B: Schustereit & von der Linde HR-Consulting GmbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin (Unternehmensgegenstand: Beratung von Unternehmen und Organisationen sowie deren Führungskräften und Mitarbeitern zu Fragen des Personalmanagements; Konzeption, Implementierung und Durchführung von Maßnahmen zu den Themenfeldern Managementdiagnostik, Personalentwicklung und Coaching; Publikation von Fachinformationen über unterschiedliche Medien.). Firma: Schustereit & von der Linde HR-Consulting GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. SVDL Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 219728 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schustereit & von der Linde - HR Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 150419 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. |
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