Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
12 IN 52/21: Das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der KaBreezies GmbH,
Friedrich-Engels-Straße 58, 67547 Worms (AG Mainz, HRB
49869), vertr. d.: Karoline Bärbel Walker, als GF d.
KaBreezies GmbH, Friedrich-Engels-Straße 60, 67547 Worms,
(Geschäftsführerin), ist am 29.01.2024 gemäß
§ 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden
Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und
s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 29.01.2024