Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2023
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30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2021
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06.12.2021
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01.10.2021
Veränderungen
13.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
05.10.2020
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