Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
525 IN 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der UrBerger UG
(haftungsbeschränkt), Königsbergerstr. 73, 28237 Bremen
(AG Bremen, HRB 35805 HB), vertr. d.: Dennis Wolfgang Urban,
Königberger Str. 73, 28237 Bremen,
(Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 11.07.2025 mangels Masse abgewiesen worden,
§ 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 -
31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer
Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache
Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt
hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremen
eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR
übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Bremen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2025