Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Marxen international beverages GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14784 CB),
Geschäftszweig: Vertrieb und Vermarktung von Spirituosen,
Softdrinks und Getränken aller Art, Karl-Marx-Straße 26,
12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef
Marxen wurde am 26.01.2024, um 12:15 Uhr wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und
die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.03.2024
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 3.
April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder
der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen
widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben,
ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die
Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss,
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die
nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht
einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden
sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt
(§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen
einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2,
03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 26.01.2024
Az.: 63 IN 279/23