Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN
42/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA
9029 eingetragenen Bäckerei Verweyen GmbH & Co. KG,
Hessenweg 80, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18908 eingetragene Verweyen
Verwaltungsgesellschaft mbH
, Hessenweg 80, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Thomas Rotert-Nienhaus, Hessenweg
80, 48683 Ahaus,
ist am 17.07.2025, um 11:00 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
85 IN 42/25
Amtsgericht Münster, 17.07.2025