Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 1694/24 A-12-: In dem Insolvenzverfahren
AF United Real Estate & Trading GmbH,
Oskar-von-Miller-Straße 12, 60314 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 117851),
vertreten durch:
Abdulaziz Faisal Al Fares, Oskar-von-Miller-Str. 12, 60314
Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 04.07.2025
um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§
2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße
114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91
30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die
Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin
übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen,
wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die
Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 595/25
verbunden. Das Verfahren 810 IN 1694/24 A-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen
sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der
Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter
Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre
Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die
Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173
Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs
Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.07.2025