Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 753/25 N-33-: In dem Insolvenzverfahren
NIKI PIZZA UG (haftungsbeschränkt), Frankenallee 32, 60327
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101771),
vertreten durch:
1. Eleonora Vasileva, Frankenallee 32, 60327 Frankfurt am
Main, (Geschäftsführerin), wurde am 28.07.2025 um 12:00
Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91
30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet:
www.hww.eu.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die
Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin
übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen,
wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel
nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 965/25
N-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 753/25 N-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen
sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der
Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter
Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre
Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die
Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173
Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs
Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.07.2025