Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 902/24 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordwald
Holzbau GmbH, Am Staudenwald 5, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt,
HRB 99866), vertr. d.: Marina Götz,
(Geschäftsführerin), ist am 30.07.2025 um 12:00 Uhr gegen
die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet
worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt
Alexander Pilgrim, c/o hww Rechtsanwälte,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069
913092 0, Fax: 069 913092 30 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 30.07.2025