Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 3/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32348
eingetragenen Projekt BK UG (haftungsbeschränkt), c/o Saad
Immo GmbH, Bergische Straße 50, 51766 Engelskirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anis
Saad, Bergische Str. 50, 51766 Engelskirchen
Geschäftszweig: ist der Ankauf, die Vermietung und der
Verkauf von Immobilien.
ist der am 02.04.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der
Schuldnerin vom 02.04.2025 auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom
24.07.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den
Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein
Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische
Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der
Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO)
zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten
des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr.
Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen vom 17.06.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91
ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500,00.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem
Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26
InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1
InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln,
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann,
wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem.
§§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt
oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs
Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft
erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem
Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939
Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf
dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch
innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung
des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde
müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet
werden.
Amtsgericht Köln, 24.07.2025