Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
6.60 IN 174/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jasper exklusive Teppiche GmbH,
Graf-von-Schwerin-Straße 34, 14469 Potsdam, vertreten durch
die Geschäftsführerin Frau Ulla Durstewitz-Jasper
wird der am 03.11.2023 bei Gericht eingegangene Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Wert der Aktivmasse wird festgesetzt auf EUR 1,--.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO.
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar
ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische
Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der
Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO)
zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen
Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom
19.01.2024.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO
sowie auf § 58 Abs. 2, §§ 50, 54 GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34
Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer
Notfrist von zwei Wochen gegeben.
Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter
[WWW.INSOLVENZBEKANNTMACHUNGEN.DE] erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das
Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3
InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht
Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Potsdam, 22.01.2024