Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14,
34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
2 IN 20/24
Amtsgericht Paderborn, 01.02.2024