Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
71 IN 61/23 NOM: In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MKO
Project One GmbH, Industriestraße 12, 37176
Nörten-Hardenberg, vertr. d.: Steffen Koch,
(Geschäftsführer), ist am 29.09.2023 um 10:00 Uhr
folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt
Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.:
0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de
bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO
wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es
wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung
des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines
Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten,
Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die
Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für
die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21
Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen
werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche
Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses
erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 29.09.2023