Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
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In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: |
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Neueintragungen |
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22.03.2019 |
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HRA 55852 B: CMIB Achte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin (Unternehmensgegenstand: Kauf, Verkauf, Bebauung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten). Firma: CMIB Achte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. CMIB Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 130453 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CMIB Achte Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 109515 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.03.2019. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CMIB Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 109517 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. |
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