Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 184/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
152890 eingetragenen M&R Transport-Logistik UG
(haftungsbeschränkt), Niendorfer Weg 11, 22453 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk
Röper und Herrn Andreas Fricke
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2
InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.03.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu
nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu
berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht
verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter
Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B
408 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 184/19
Amtsgericht Hamburg, 22.01.2024