Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1335/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T3
Motorsport GmbH, Hamburger Straße 65 A, 01157 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 38357
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Feucht
ergeht am 14.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 12.08.2025
11:30 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleich zur Abgeltung der Forderungen der
Insolvenzmasse gegen die Gesellschafter der Schuldnerin - die T3
Holding GmbH, Herrn Stefan Jugel und Herrn Tobias Paul - gegen
Vergleichszahlungen der Gesellschafter als Gesamtschuldner in
Höhe von 50.000,00 EUR und des Herrn Paul in Höhe von
13.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die
Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese
beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 14.07.2025, eingegangen am 14.07.2025,
beantragte der Insolvenzverwalter RA Albert Wolff die Anberaumung
einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die
Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75
InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung
zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten
antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.