Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
51 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AQAFORCE GmbH, Kaistraße 90, 24114 Kiel,
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Lehmann,
geboren am 20.10.1965
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 21187 KI
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103
Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin entspricht, ist der 19.03.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht
wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein
unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht
erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 23.01.2024