Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 176/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchen Optimal GmbH, Borsigstraße 15, 89231
Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Kalyoncu
Engin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht
Register-Nr.: HRB 17973
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Hermle Susanne, Edisonallee 27, 89231
Neu-Ulm
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 23.05.2025
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die
Zustimmung zu folgendem Vergleich zwischen dem
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Küchen
Optimal GmbH und dem Geschäftsführer der Küchen
Optimal GmbH, Herrn Kalyoncu Engin:
Abgeltung aller Ansprüche, gleich ob bekannt oder
unbekannt, bei Zahlung eines vergleichsweisen Betrages von
60.000,00 Euro.
Sollte Herr Kalyoncu innerhalb von drei Jahren nach Abschluss
der Vereinbarung einen Betrag von 15.000,00 Euro leisten, wird ihm
die restliche Forderung erlassen.
Sofern er nach zwei Jahren bereits einen Betrag von 12.000,00
Euro geleistet haben sollte, wird ihm zu diesem Zeitpunkt die
restliche Forderung erlassen.
Dabei hat er grundsätzlich eine monatliche fixe Rate von
mindestens 350,00 Euro zu leisten.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
28.07.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neu-Ulm,
Schützenstr. 60, 89231 Neu-Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die
Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 02.07.2025