Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 2/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dominik Bausch, Dionysiusstraße 79 , 47798
Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld
unter HRA 6841 eingetragenen Firma Malerbetrieb Bausch e.K.,
Inhaber Dominik Bausch, Dionysiusstr. 79, 47798 Krefeld
wird die Durchführung der Anhörung der
Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung
von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2025 im
schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der
Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die
Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind
innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290
InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom
Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld,
Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. vom 3. Dezember 2009
- IX ZB 247/08) hat das Insolvenzgericht unbeschadet des Umstands,
dass das Insolvenzverfahren noch andauert, nach Ende der Laufzeit
der Abtretungserklärung von Amts wegen über den Antrag
auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (§ 300 InsO). Eine
Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß §
291 InsO entfällt ebenso wie die sich dem Insolvenzverfahren
üblicherweise anschließende Wohlverhaltensperiode.
Kann, wie vorliegend, noch kein Schlusstermin abgehalten
werden, muss die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des
Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders und des Schuldners in
einer Form erfolgen, die der Anhörung im Schlusstermin nach
§ 289 Abs. 1 InsO entspricht.
Dies kann in einer gesonderten Gläubigerversammlung oder
gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgen.
Das Gericht hat vorliegend das schriftliche Verfahren
angeordnet. Falls Sie die Versagung der Restschuldbefreiung
beantragen wollen, muss der Antrag, der auf einen oder mehrere
Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützten ist, bis
zum 22.07.2025 schriftlich einschließlich der
vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei Gericht
eingegangen sein.
93 IN 2/22
Amtsgericht Krefeld, 04.07.2025