Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 509/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17464
eingetragenen A & J Industrie Montage UG, Heerstr. 74, 44653
Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Anna Hartung, Heerstr. 74, 44653 Herne
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht
geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 9 bis lfd. Nr. 15.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
12.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die bzw. eine zu prüfende
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der/den zu prüfenden Forderung/en und
die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum,
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33,
niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch
durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über
das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 509/21
Amtsgericht Bochum, 12.09.2023