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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

Insolvenz-Check

Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma bidi Bildung Digital GmbH, HRB 38038.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 04.06.2026 verwendet.

Handelsregisterdokumente der Firma:
Gewünschte Dokumente aus dem Handelsregister:
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Zusätzliche Firmeninformationen:
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Firmen-Vollauskunft mit Unternehmens-Identifikation und Highlights, Risiko- und Zahlungsinformationen, wichtigen Ereignissen, Finanzdaten, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Angaben zur Geschäftstätigkeit, etc. (einzelne Daten nur enthalten sofern verfügbar).

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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die offiziellen und aktuellen Handelsregisterauszüge und Dokumente des zuständigen Amtsgerichts werden Ihnen als PDF-Datei innerhalb der nächsten Stunden übermittelt.

Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Internationale Handelsregisterauszüge können Sie hier bestellen.

Handelsregisterauszug bidi Bildung Digital GmbH ✅ HRB 38038

Der Handelsregisterauszug der Firma bidi Bildung Digital GmbH, 01187 Dresden, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 38038 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.
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Häufige Fragen zur Bestellung eines Handelsregisterauszugs aus Deutschland

Wie lange dauert die Lieferung des Handelsregisterauszugs?
Ihr Handelsregisterauszug Deutschland wird in der Regel innerhalb weniger Stunden als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert — bei Bestellungen außerhalb der Geschäftszeiten spätestens am nächsten Werktag. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?
Die Registernummer zeigt die Eintragungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts an: HRA steht für „Handelsregister Abteilung A" (Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG, KG), HRB für „Handelsregister Abteilung B" (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG). Daneben gibt es GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaftsregister) und VR (Vereinsregister). Wir recherchieren alle Abteilungen.
Welches Amtsgericht ist für meine Firma zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz. Geben Sie im Formular Firmenname und Ort/Postleitzahl ein — das zuständige Amtsgericht ermitteln wir im Zuge der Auftragsbearbeitung. Eine vollständige Liste aller Amtsgerichte finden Sie unter /Handelsregister/Deutschland/Amtsgerichte-Handelsregister.
Ich kenne die Handelsregisternummer nicht — kann ich trotzdem bestellen?
Ja. Firmenname und Firmensitz genügen; die Registernummer ermitteln wir kostenlos. Falls mehrere Firmen mit ähnlichem Namen existieren, nehmen wir vor Bearbeitung Kontakt mit Ihnen auf.
Wie erfolgt die Zahlung?
Zahlung auf Rechnung nach Lieferung — per Banküberweisung, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal innerhalb von 10 Tagen. Bei Bestellungen mit gültiger UID-Nr. aus EU-Ländern entfällt die Umsatzsteuer (B2B-Reverse-Charge).
Was enthält der Handelsregisterauszug Deutschland?
Ein aktueller Handelsregisterauszug enthält: Firma und Rechtsform, Geschäftssitz, Registernummer (HRA/HRB), Stamm- bzw. Grundkapital, alle vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Gesellschafter bzw. Kommanditisten, Unternehmensgegenstand und Vermerke zu laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Was tun, wenn die gesuchte Firma nicht gefunden wird?
Falls wir keine Firma zu Ihren Angaben recherchieren können, berechnen wir keine Gebühren — die Recherche ist in diesem Fall kostenlos. Wir melden uns per E-Mail und bitten ggf. um zusätzliche Angaben (alternative Schreibweise, Bundesland, UID-Nummer).

Sie recherchieren zum Handelsregister in Deutschland?
Ausführliche Infos zu Rechtsformen, Registergerichten und Auszug-Inhalten finden Sie auf handelsregister.online/Handelsregister/Deutschland.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1062/24

In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der bidi Bildung Digital GmbH, Chemnitzer Straße 97, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38038
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Bohner
vertreten durch den Geschäftsführer Samer Frederic-Amadeus Gaigl

- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.07.2025 festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR

in Worten: XXX EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 01.09.2024 eröffnet und am 30.04.2025 aufgehoben.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 11.04.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 590.768,77 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 100 Prozent.
Der Zuschlag setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: 50% für den Mehreinwand für eine achtmonatige Betriebsfortführung und 60% für die Erstelllung des Insolvenzplans nebst Verhandlungen und Investorenvereinbarungen. Hinsichtlich von Überschneidungen bei den einzelnen Zuschlägen und einer auf die Gesamtheit bezogenen Angemessenheitsbetrachtung wird ein Gesamtzuschlag in Höhe von 100% als gerechtfertigt erachtet.

Darüber hinaus wird nach der Regelung des § 3 Abs. 2 lit. a InsVV ein Abschlag in Höhe von 10% als gerechtfertigt erachtet, da in dem Verfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war und im hiesigen Verfahren im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebes bereits in der vorläufigen Verwaltung grundlegende Abläufe mit der Geschäftsführung der Schuldnerin für die Zeit nach Verfahrenseröffnung abgestimmt wurden.

Bezüglich der weiteren Begründung wird auf den Antrag vom 11.04.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebes und der Verfahrensbeendigung aufgrund des vom Insolvenzverwalters erstellten Insolvenzplans gegeben.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt, hier für die 8-monatige Verfahrensdauer ein monatlicher Betrag von XXX EUR.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 142 bewirkte Zustellungen (= 152 Zustellungen abzüglich der ersten 10 Zustellungen) insgesamt XXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.


Rechtsbehelfsbelehrung:

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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

×

Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

×

Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

×

Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

×

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