Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf
eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister am 28. Mai 2025
eingereicht worden ist.
An der Verschmelzung sind die SoftCert Holding GmbH, eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit
Sitz in Düsseldorf als übertragende Gesellschaft und die
Intact GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach
österreichischem Recht mit Sitz in Graz, Österreich als
übernehmende Gesellschaft beteiligt.
Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84033.
Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch
des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz unter FN 218078
d. 4. Im Verschmelzungsplan werden den Gläubigern der
übertragenden Gesellschaft keine Sicherheiten im Sinne des
§ 307 Abs. 2 Nr. 14 dUmwG, wie etwa Garantien oder Zusagen,
angeboten. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden
deutschen SoftCert GmbH ergeben sich aus § 314 dUmwG. Danach
können Gläubiger einer übertragenden Gesellschaft
verlangen, dass ihnen angemessene Sicherheiten geleistet werden
für eine Forderung, die (i) vor der Bekanntmachung des
Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden, aber im
Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht fällig geworden ist,
und (ii) deren Erfüllung durch die Verschmelzung
gefährdet wird, wenn sie ihren Anspruch auf
Sicherheitsleistung innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung
des Verschmelzungsplans gerichtlich geltend machen. 1
Den Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern der
übertragenden Gesellschaft wird mitgeteilt, dass sie der
übertragenden Gesellschaft bis spätestens fünf
Arbeitstage vor dem Beschlussdatum, mithin bis zum 08. Juli 2025,
Bemerkungen zum Verschmelzungsplan übermitteln können.
Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ist
berechtigt, von der über-tragenden Gesellschaft zu verlangen,
dass ihm die Jahresabschlüsse der übertragenden und
übernehmenden Gesellschaft jeweils für die letzten drei
Geschäftsjahre und die Schlussbilanz, wenn sie bereits
vorliegt, übersandt oder in elektronsicher Form
zugänglich gemacht werden.
Die Bemerkungen zum Verschmelzungsplan können
schriftlich übermittelt werden an:
SoftCert Holding GmbH Cheruskerstr. 93 40545 Düsseldorf
oder mit dem Betreff Bemerkung zum Verschmelzungsplan per
E-Mail an:
office@intact-systems. com.
Etwaige Bemerkungen der Gesellschafter, der Gläubiger
und der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft zum
Verschmelzungsplan werden gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 1
dUmwG der Anmeldung zur Eintragung der Verschmelzung beim
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf als
zuständigen Handelsregister beigefügt.