Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 1/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB
95321 eingetragenen JAMADE GERMANY GMBH, Sträßchen
Siefen 7 a, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herr Janko Jürgen Duch, c/o JAMADE
GERMANY GMBH, Sträßchen Siefen 7 a, 51467 Bergisch
Gladbach
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Bernhard Kaluza,
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der
Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike
Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu
leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort
gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 272 Abs. 2 Satz 3 InsO gegeben. Sie steht
jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt
sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln,
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann,
wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
70d IN 1/21
Amtsgericht Köln, 18.09.2023