Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.04.2021
Eröffnungen
17.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
18.01.2021
Sonstiges
09.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.07.2018 bis zum 31.12.2018
27.08.2019
Berichtigungen
08.08.2018
Neueintragungen