Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 225/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter
HRB 198449 B eingetragenen DELI Berlin GmbH, Invalidenstraße
112, 10115 Berlin, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Martin Klauder ,
Geschäftszweig: Produktion und Postproduktion von
Bewegtbildern aller Art, TV-Werbung, Konzeption und Regie bei
Bildproduktionen, Spielfilmen, Filmen und Serien sowie die digitale
Bildbearbeitung u.a.
ist am 27.06.2025, um 11:42 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide,
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
67a IN 225/25
Amtsgericht Hamburg, 27.06.2025