Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
7 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH &
Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück,
HRA 206137), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Immobilien Nordhorn
Verwaltungs GmbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Michael Wüller, Marl, Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
11.08.2025.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der
Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des
unbeweglichen Gegenstandes:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung gemäß
§ 160 Abs. 1 S. 2,
Abs. 2 Nr. 1 InsO zum notariellen Kaufvertrag vom 11.07.2025
des Notars
Dr. Wolf aus Hamburg (UVZ-Nr. 1035-2025 W) hinsichtlich der
freihändigen
Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin
eingetragen im Grund-
buch des Amtsgerichts Nordhorn von Nordhorn Blatt 16389, BV
lfd. Nr. 8,
laut Grundbuch belegen Euregiostraße 7, Gemarkung
Nordhorn, Flur 11, Flurstücke 8/83, 7/5, 8/102, 8/152, mit
einer Größe (laut Grundbuch) von
1.500 qm, 25.593 qm, 9.487 qm und 11.283 qm sowie des
Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nordhorn
von Nordhorn Blatt
21094, BV lfd. Nr. 1, laut Grundbuch belegen
Euregiostraße 7, Gemarkung
Nordhorn, Flur 11, Flurstück 8/82, mit einer
Größe (laut Grundbuch) von
3.298 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.303.745,00
€ (netto) erteilt.
Hinweis:
Nach Aktenlage zeichnet sich insoweit kein Diskussionsbedarf
ab. Sollte dieser im schriftlichen Verfahren nunmehr wider Erwarten
festzustellen sein, bleibt die Anberaumung einer ergänzenden
mündlichen Gläubigerversammlung vorbehalten.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden.
Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum
11.08.2025 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte
mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 11.08.2025 dürfen
nicht berücksichtigt werden. Professionelle Einreicher
gemäß § 130 d ZPO sollen Schreiben zusätzlich
ordnungsgemäß elektronisch übermitteln.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn -
Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867
einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Nordhorn, 29.07.2025