Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
1 IN 380/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Integre Trans GmbH, Einsteinstraße 59, 89077 Ulm,
vertreten durch die Geschäftsführerin Zana Kel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht
Register-Nr.: HRB 736721
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bnt Heemann APB, K. Kalinausko 24,
LT-03107 Vilnius, Litauen, Gz.: BNT-LT-2024-09-9
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur freihändigen Rückabwicklung des
Bauträgervertrages über die Gewerbeeinheit
Mörikestraße 11, 89077 Ulm (Grundbuch von Ulm,
Blätter 93868, 93917, 93919, Flst. 614/2), zu einem an die
Insolvenzmasse zu erstattenden Betrag von mindestens €
385.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
27.08.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm,
Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2025