Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN
66/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA
33396 eingetragenen Jansen, Jansen Küche & Wohnen GmbH
& Co. KG, Hackenbroicher Str. 70, 50769 Köln, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die
im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94318
eingetragene Jansen, Jansen Küche & Wohnen
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hackenbroicher Str. 70, 50769
Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Martin Jansen,
ist am 14.09.2023, um 00:00 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
70d IN 66/23
Amtsgericht Köln, 14.09.2023