Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9360
eingetragenen Digital Horizon GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 3,
59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Marius-Domenik Ortloff,
Haselnusstr. 21, 59069 Hamm
Geschäftszweig: Entwicklung digitaler
Unternehmenspräsentationen und Softwarelösungen sowie
Prozessdigitalisierung
ist am 24.07.2025, um 14:04 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
253 IN 53/25
Amtsgericht Dortmund, 24.07.2025