Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 519/20 A-13-6 In dem Insolvenzverfahren
Adel und Herrlich GmbH & Co. KG, Gausepatt 45, 48249
Dülmen (AG Frankfurt am Main, HRA 49983),
vertreten durch:
1. Adel und Herrlich Verwaltungs GmbH, (persönlich
haftende Gesellschafterin),
2. Aram Maloyan, Chelles, FRANKREICH,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum
14.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, §
177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 28.07.2025 gegen die Höhe, den
Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese
als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.06.2025