Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
27 IN 14/23 Über das Vermögen der
Poske Garten und Landschaftsbau GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Str. 15, 49134 Wallenhorst (AG Osnabrück,
HRA 205859), vertr. d.: 1. Alexander Poske, Klosterstr. 8, 49134
Wallenhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2023 das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322739 - 0, Fax:
0421/322739 - 20, E-Mail: Info@willmer-inso.de, Internet:
www.willmer-inso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur
Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und
zukünftiges Vermögen für die Dauer des
Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an
die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht
mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem
Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der
Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174
InsO anzumelden bis: 10.11.2023
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern
an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 14.12.2023, 09:30 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch
den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger
über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* die übertragende Sanierung des Geschäftsbetriebs
(§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149
InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder
Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das
die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung,
Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der
Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§
100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem.
§ 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung.
Amtsgericht Osnabrück, 01.10.2023
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