Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 443/25 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ÖNSU
Lagerlogistik und Transport GmbH, Marktstr. 21, 65428
Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 97184), vertr. d.: Önder
Coban, Elsa-Brändström-Straße 51b, 55124 Mainz,
(Geschäftsführer), ist am 23.07.2025 um 17:15 Uhr gegen
die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet
worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 48a, 65428
Rüsselsheim, Tel.: 06142/20788-80, Fax: 06142/2078872, E-Mail:
kanzlei@insowagner.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 23.07.2025