Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
10 IN 72/25 : Über das Vermögen der
Goldmann Metallbau GmbH, Vördener Straße 111, 49565
Bramsche (AG Osnabrück, HRB 211855), vertr. d.: 1. Andreas
Goldmann, Johanniterstraße 18 a, 49434
Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), ist am
01.07.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer,
Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439-412980, Fax:
05439-41298-99, E-Mail: inso@ra-kreimer.de, Internet:
www.ra-kreimer.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der
Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
16.09.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern
an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 10.10.2025, 09:30
Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die
Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger
über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149
InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder
Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der
Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines
Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung
(§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§
100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem.
§ 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als
erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 01.07.2025