Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN
3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter
HRB 16736 eingetragenen CSI GmbH Concept Safety Innovations,
Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dietmar Wichmann, Drosselstiege 14
b, 59269 Beckum
Die nachträglich angemeldete und noch nicht
geprüfte Forderung lfd. Nr. 20 der Tabelle wird im
schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
14.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster,
Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,
erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung
(§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 22.01.2024