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CSI GmbH Concept Safety Innovations

Unternehmensdaten:

Firmename: CSI GmbH Concept Safety Innovations
Adresse:   Drosselstiege 14 b
59269 Beckum
Landkreis:   Kreis Warendorf
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2525 962815
E-Mail: info-csi@t-online.de
Web: www.csi-fabexx.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Münster
HR-Nummer: HRB 16736

Firmendaten:

UID-Nummer: DE313274643
Gründung: 09.06.2017 (Neueintragung)
Kapital:   222.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb eines innovativen Systems zur automatischen Brandlöschung.
Schlagwörter:   Entwicklung Herstellung automatisches System Brandlöschung

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
CSI GmbH Concept Safety Innovations

Die Firmenadresse lautet:
Drosselstiege 14 b 59269 Beckum, Landkreis Kreis Warendorf, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 09.06.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.08.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb eines innovativen Systems zur automatischen Brandlöschung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen CSI GmbH Concept Safety Innovations erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16736 eingetragenen CSI GmbH Concept Safety Innovations, Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Wichmann, Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum


Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 20 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 22.01.2024
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