Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
74 IN 41/22 GOE: Das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der VEELIX GmbH, Friedrichstraße
3-4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205039), vertr.
d.: Dominik Mayer, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2025
gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die
Schlussverteilung vollzogen ist.
Hinsichtlich noch zu erwartender Steuererstattungen aus
Umsatzsteuer für den Zeitraum 2024 und 2025 wird der
Insolvenzbeschlag aufrecht zu erhalten und die Nachtragsverteilung
angeordnet.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner
Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift:
Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner
Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift:
Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.07.2025