Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
11 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Sell Bau GmbH, Bau, Schneederweg 4, 27308
Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 206416), vertr. d.: Volker Sell,
Schneederweg 4, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Freitag, 01.08.2025, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude,
Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
die freihändige Veräußerung des unbeweglichen
Gegenstandes:
- Zustimmung zur Veräußerung der im (Mit-)Eigentum
der Insolvenzschuldnerin stehenden Eigentumswohnungen in der
Bahnhofstraße 80 in Eystrup, eingetragen in den
Wohnungsgrundbüchern von Eystrup, Blätter 2524, 2525,
2526, 2527, 2528, 2530, 2531, 2532, 2533, 2535, 2536, 2537, 2538,
2539, 2540, 2541, sofern bei der Veräußerung der
Wohnungen jeweils ein Betrag von 1,5 % des Kaufpreises an die
Insolvenzmasse gezahlt wird.
- Zustimmung zur Veräußerung des im Eigentum der
Insolvenzschuldnerin stehenden Grundstücks, eingetragen im
Grundbuch von Verden (Aller), Blatt 4587, Flur 19, Flurstück
48/21 und Flur 19, Flurstück 48/13, Gebäude- und
Freifläche Mühlenberg, Verden (Aller) zu einem Kaufpreis
von 211.600,00 Euro, wobei die Insolvenzmasse aufgrund der
vorrangigen Belastungen mit 4 % vom Kaufpreis beteiligt wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden
(Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112
einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.06.2025