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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

Insolvenz-Check

Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma Omega plus Personal & Service UG (haftungsbeschränkt), HRB 78681.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 08.06.2026 verwendet.

Handelsregisterdokumente der Firma:
Gewünschte Dokumente aus dem Handelsregister:
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Zusätzliche Firmeninformationen:
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Firmen-Vollauskunft mit Unternehmens-Identifikation und Highlights, Risiko- und Zahlungsinformationen, wichtigen Ereignissen, Finanzdaten, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Angaben zur Geschäftstätigkeit, etc. (einzelne Daten nur enthalten sofern verfügbar).

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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die offiziellen und aktuellen Handelsregisterauszüge und Dokumente des zuständigen Amtsgerichts werden Ihnen als PDF-Datei innerhalb der nächsten Stunden übermittelt.

Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Internationale Handelsregisterauszüge können Sie hier bestellen.

Handelsregisterauszug Omega plus Personal & Service UG (haftungsbeschränkt) ✅ HRB 78681

Der Handelsregisterauszug der Firma Omega plus Personal & Service UG (haftungsbeschränkt), 40476 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 78681 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.
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Häufige Fragen zur Bestellung eines Handelsregisterauszugs aus Deutschland

Wie lange dauert die Lieferung des Handelsregisterauszugs?
Ihr Handelsregisterauszug Deutschland wird in der Regel innerhalb weniger Stunden als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert — bei Bestellungen außerhalb der Geschäftszeiten spätestens am nächsten Werktag. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?
Die Registernummer zeigt die Eintragungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts an: HRA steht für „Handelsregister Abteilung A" (Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG, KG), HRB für „Handelsregister Abteilung B" (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG). Daneben gibt es GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaftsregister) und VR (Vereinsregister). Wir recherchieren alle Abteilungen.
Welches Amtsgericht ist für meine Firma zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz. Geben Sie im Formular Firmenname und Ort/Postleitzahl ein — das zuständige Amtsgericht ermitteln wir im Zuge der Auftragsbearbeitung. Eine vollständige Liste aller Amtsgerichte finden Sie unter /Handelsregister/Deutschland/Amtsgerichte-Handelsregister.
Ich kenne die Handelsregisternummer nicht — kann ich trotzdem bestellen?
Ja. Firmenname und Firmensitz genügen; die Registernummer ermitteln wir kostenlos. Falls mehrere Firmen mit ähnlichem Namen existieren, nehmen wir vor Bearbeitung Kontakt mit Ihnen auf.
Wie erfolgt die Zahlung?
Zahlung auf Rechnung nach Lieferung — per Banküberweisung, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal innerhalb von 10 Tagen. Bei Bestellungen mit gültiger UID-Nr. aus EU-Ländern entfällt die Umsatzsteuer (B2B-Reverse-Charge).
Was enthält der Handelsregisterauszug Deutschland?
Ein aktueller Handelsregisterauszug enthält: Firma und Rechtsform, Geschäftssitz, Registernummer (HRA/HRB), Stamm- bzw. Grundkapital, alle vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Gesellschafter bzw. Kommanditisten, Unternehmensgegenstand und Vermerke zu laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Was tun, wenn die gesuchte Firma nicht gefunden wird?
Falls wir keine Firma zu Ihren Angaben recherchieren können, berechnen wir keine Gebühren — die Recherche ist in diesem Fall kostenlos. Wir melden uns per E-Mail und bitten ggf. um zusätzliche Angaben (alternative Schreibweise, Bundesland, UID-Nummer).

Sie recherchieren zum Handelsregister in Deutschland?
Ausführliche Infos zu Rechtsformen, Registergerichten und Auszug-Inhalten finden Sie auf handelsregister.online/Handelsregister/Deutschland.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 56/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78681 eingetragenen Omega plus Personal & Service UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dzhengis Osman



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf


werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:





Endbetrag

G r ü n d e

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 29.11.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.11.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


501 IN 56/17
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2025

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Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

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