Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Formwechselplans
bezüglich eines grenzüberschreitenden Formwechsels nach
Luxemburg bei dem Registergericht eingereicht, der in den
elektronischen Registerordner zur Einsichtnahme eingestellt wurde.
Gemäß §§ 336, 308 UmwG werden die
folgenden Angaben hierzu bekannt gemacht, die von der Gesellschaft
übermittelt wurden:
"Die formwechselnde Gesellschaft, ARBIP Deutschland
Beteiligungen GmbH, ist eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (GmbH) mit
Sitz in Berlin, Deutschland.
Die Gesellschaft soll identitätswahrend in eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem
Recht (société à responsabilité
limitée, S.à.r.l.) unter der Firma ARBIP Deutschland
Beteiligungen S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt werden.
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179931 B. Nach Vollzug des
Formwechsels wird die Gesellschaft in das luxemburgische Handels-
und Firmenregister (Registre de Commerce et des
Sociétés) eingetragen.
Der Gesellschafter und die Gläubiger der Gesellschaft
(Betriebsräte und Arbeitnehmer gibt es nicht) werden darauf
hingewiesen, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf
Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, die
über die Zustimmung zu dem Formwechselplan beschließen
soll, Bemerkungen zu dem Formwechselplan übermitteln
können. Die Gesellschafterversammlung findet am 25. August
2025 statt."
Das Registergericht weist ergänzend auf die folgende
Vorschrift des UmwG zum Gläubigerschutz bei
grenzüberschreitenden Formwechseln hin:
§§ 341 Abs. 1, 314 UmwG