Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
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In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: |
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Neueintragungen |
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29.08.2016 |
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HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. (Errichtung, Vorhaltung und Betrieb von im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme stehenden lnfrastruktureinrichtungen, Betriebsführung von Erzeugungsanlagen und Bädern sowie Telekommunikation, ferner Erfüllung weiterer damit zusammenhängender öffentlicher Zwecke. Die Gesellschaft kann die Abfall- und Klärschlammverbrennung besorgen. Bei der Aufgabenerfüllung sind Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlage zu beschützen, und es ist auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten. Neben Beschaffung und Verkauf von Energie und Wasser einschließlich Energiehandel tritt deshalb als gleichberechtigtes Unternehmensziel der Aufbau von Dienstleistungsangeboten, die geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zu schonen und deren Verbrauch zu minimieren. Der gewerbsmäßige Betrieb von Immobiliengeschäften gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SWM Infrastruktur Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 227822), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich und der Gesellschaft sowie als Vertreter der Stadtwerke München GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121920), der SWM Versorgungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 134750), der SWM Services GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126674) und der SWM Infrastruktur Region GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160281), Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SWM Infrastruktur GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142950). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. |
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