Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH &
Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher
geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187
Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal
Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160),
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden,
(Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.11.2023, mit
welchem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren zur Anhörung der
Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur
beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß
§ 207 InsO auf den 19.03.2024 anberaumt wurde, aufgehoben.
Für die Durchführung einer besonderen
Gläubigerversammlung ist im Übrigen das mündliche
Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin
im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur
besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 19.03.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin
(§ 160 InsO), und zwar:
- Entscheidung über die Annahme des vor dem Landgericht
Erfurt geschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 22.01.2024, 10 O
705/23 mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.02.2024