Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2024
Sonstiges
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2023
Sonstiges
21.02.2023
Sonstiges
19.06.2019
Eröffnungen
15.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.03.2016
Neueintragungen