Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
8 IN 17/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batista & Schmidt Event Catering GmbH, Im Finkeler 25,
79112 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer
Stefan Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht
Register-Nr.: HRB 714379
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Horst Gill, Am Reichenbach 12, 79249
Merzhausen, Gz.: 19/00087 1688
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
zu einer
außergerichtlichen vergleichsweisen vollständigen
Erledigung des Anspruchs aus Anfechtung gegen die Bürgerhaus
Betriebs GmbH durch Zahlung eines Betrags in Höhe von
12.937,50 €, entsprechend 75 % der geltengemachten Summe von
insgesamt 17.250,00 € und Nachmeldung des gezahlten Betrags
zur Insolvenztabelle
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
21.11.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im
Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht -
19.10.2023