Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Sonstiges
19.10.2023
Sonstiges
13.10.2023
Sonstiges
21.09.2023
Sonstiges
24.02.2023
Sonstiges
03.06.2020
Eröffnungen
29.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2016 bis zum 31.12.2016
07.03.2016
Neueintragungen