Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 164/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB
210312 eingetragenen DELSK - Bau UG (haftungsbeschränkt),
Kupferdamm 114, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Victor Kurilenko
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht
geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft
werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
13.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424
niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:Gegen diesen Beschluss ist der
Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 164/16
Amtsgericht Hamburg, 13.09.2023