Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
654 IN 90/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seitner GmbH, Am Sandnickel 8, 63811 Stockstadt, vertreten
durch die Geschäftsführerin Tunkel Corinna
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht
Register-Nr.: HRB 15961
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jagusch Rechtsanwälte,
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bamberger Straße 9b, 63743
Aschaffenburg, Gz.: K-23/0065-DJ/Schl
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur klageweisen Geltendmachung unter Beauftragung
seines Büros für:
1. Anspruch gegen EXPUGNO Projektmanagement GmbH:
- aus Rechnung Nr. 2023001 vom 07.01.2023 über 37.357,66
€
- aus Rechnung Nr. 2023005 vom 30.01.2023 über 62.759,26
€
2. Vergleichsabschluss mit der EXPUGNO Projektmanagement GmbH
für Ansprüche gemäß Ziffer 1 mit einer
Abgeltung von mindestens 50 % der Forderungen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
15.02.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht
Aschaffenburg - Insolvenzgericht - Schloßplatz 5, 63739
Aschaffenburg erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die
Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 18.01.2024